Hygiene Leitlinien für die Golfanlagen und die Covid 19 Platzregeln

  • Für das Golfspielen gilt ab dem 04.03.2022 wieder die 3G-Regelung (vgl. §4 Satz 1 Nr. 10 CoronaSchVO). Neben den Geimpften und Genesenen dürfen laut Verordnung also auch Getestete wieder Ihrer Sportart nachgehen. Bitte beachten Sie dabei die geltenden Kontaktbeschränkungen für getestete Personen gemäß §6 Satz 1 Nummer 1 – 3 der Coronaschutzverordnung. Demnach wäre z.B. das gleichzeitige Spiel einer getesteten Person mit drei anderen Personen aus einem anderen Haushalt in einer Spielergruppe nicht erlaubt.

    Bei konkreten Einzelfragen zu Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit unserem Proshop-Team.

  • Coronaschutzverordnung ab dem 04.03.2022

    https://www.land.nrw/corona

  • Bitte halten Sie fünf Meter Abstand zueinander auf der gesamten Anlage, das heißt auf dem Parkplatz, Caddy Halle, Proshop, Driving Range, Clubhaus und Golfplatz.

  • Nur maximal 3 Personen sind in der Caddy Halle erlaubt

  • Zur Vermeidung einer Ansteckung über kontaminierte Gegenstände im Spiel darf der Flaggenstock, Harken im Bunker und Score Karten der Mitspieler, sowie deren Bälle, Tees etc. nicht angefasst werden. Zum leichten Aufnehmen Ihres Balles aus dem Loch haben wir Schaumstoffeinsätze eingesetzt.

  • Buggys sind nur für eine Person gestattet. Ausnahmen gelten für Personen des eigenen Haushalts.

  • Die Toilette auf dem Platz bleibt bis auf weiteres geschlossen.